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BAUKINDERGELD IM SCHNELL-ÜBERBLICK

Zuletzt aktualisiert: 10.01.2020

Überblick
konkrete Fragen

KONKRETE KUNDENFRAGEN ZU BAUKINDERGELD

„Meine Ehefrau hat per Notarvertrag im Januar 2018 ein Einfamilienhaus erworben und ist alleinige Eigentümerin. Die Einkünfte meiner Ehefrau liegen unter 90.000 €. Unsere gemeinsamen Einkünfte liegen jedoch über 90.000 €. Ist eine Förderung möglich?
Leider nein – betrachtet wird das Einkommen des Haushalts (Antragsteller + Ehe/Partner), auch wenn ein Partner alleiniger Eigentümer ist.

Ihre persönliche Frage:

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FAQ

FRAGEN UND ANTWORTEN (FAQs)

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