„Meine Ehefrau hat per Notarvertrag im Januar 2018 ein Einfamilienhaus erworben und ist alleinige Eigentümerin. Die Einkünfte meiner Ehefrau liegen unter 90.000 €. Unsere gemeinsamen Einkünfte liegen jedoch über 90.000 €. Ist eine Förderung möglich?
Leider nein – betrachtet wird das Einkommen des Haushalts (Antragsteller + Ehe/Partner), auch wenn ein Partner alleiniger Eigentümer ist.