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Aus teurer Baufinanzierung aussteigen – so geht’s!

Aktualisiert: 28. Dez. 2019



Der Ärger ist angesichts des Rekordtiefs bei Bauzinsen bei vielen Immobilienbesitzern groß, da sie in der Zinsbindung eines teuren Kredits festhängen. Es gibt allerdings oft die Möglichkeit durch eine Sonderkündigung frühzeitig aus diesem teuren Kredit rauszukommen und das sogar früher als den Banken lieb ist.


Mehrere Gerichtsurteile, wie zum Beispiel vom OLG München (19 U 4269/16), zeigen genau das. Hausbesitzer können viel Geld dadurch sparen, dass sie die Hypothekenzinsen radikal senken.


So können sie die Hypothekenzinsen senken: Nach Paragraf 489 BGB haben private Kreditnehmer ein sogenanntes Sonderkündigungsrecht für Baufinanzierungen. Sie können also zehn Jahre nach Auszahlung des Darlehens mit einer Frist von sechs Monaten kündigen. Das Ganze ist unabhängig von der Zinsbindung, die sie ursprünglich vereinbart haben.


Das Sonderkündigungsrecht nutzen

Wenn der Kredit allerdings schon einmal bei der gleichen Bank mi einem sogenannten Forward-Darlehen verlängert wurde, ist das ganze etwas spannender. Es wurde also bereits vor Auslaufen der ursprünglichen Zinsbindung eine neue Zinsbindung eingegangen. Damit will man sich niedrige Zinsen sichern, weil man mit einem Anstieg rechnet.


Beispiel: Im Jahr 2004 kauft eine Familie eine Immobilie und finanziert diese mit einem 10-Jahres-Hypothekendarlehen, also einer Zinsbindung bis 2014. Nachdem die Bauzinsen 2010 von sechs auf vier Prozent gesunken sind schließt die Familie eine Forward-Prolongation ab, da sie befürchtet, dass die Zinsen wieder steigen könnten. Das Darlehen wird zu einem Zinssatz von 4,5 Prozent um weitere zehn Jahre verlängert.


Wie wir wissen, sind die Zinsen aber 2010 gar nicht gestiegen, sondern gefallen. Die Familie hängt also jetzt noch bis 2024 in einem teuren Kredit fest.


Dafür gibt es aber ein Sonderkündigungsrecht. Dieses greift allerdings in diesem Fall zehn Jahre nach Abschluss der Verlängerung der Zinsbindung. Das Gesetz sagt für einen solchen Fall, dass bei einer neuen Vereinbarung die über die Zeit der Rückzahlung oder den Sollzinssatz nach dem Empfang des Darlehens getroffen wurde, der Zeitpunkt dieser Vereinbarung an die Stelle des Zeitpunkts des Empfangs des Darlehens tritt.


Tausende von Euro sparen

Die Familie kann die Zinsbindung also schon im Januar 2020 und nicht erst in 2024 kündigen und nach Ablauf der sechsmonatigen Frist im Juli aus dem Darlehen austreten. Die Banken sind ganz klar gegen diese Regelung und bestehen darauf, dass die Sonderkündigung erst zehn Jahre nach Beginn der Zinsbindung möglich sein soll.


Bei der Forward-Prolongation gilt das allerdings nicht. Verbraucher greifen oft zum Anwalt oder den Gang vors Gericht, um sich durchzusetzen. Die Chancen stehen dabei gut und dieser Weg ist nur zu empfehlen.


Wir arbeiten in solchen Fällen eng mit der Kanzlei Stader Rechtsanwälte GBR, Fachanwälte für Bank- & Kapitalmarktrecht. Hier lassen wir kostenlos und unverbindlich prüfen, ob eine Baufinanzierung für eine Sonderkündigung infrage kommt. Bei der Sonderkündigung gibt es keine Ausschlussfrist. Auch alte Baufinanzierungen, die über ein Forward-Darlehen verlängert worden sind, kommen also infrage. Schon oft konnten wir so unsere Kunden aus überteuerten Darlehensverträge raushelfen.


Zurück zu unserem Beispiel: Die Familie spart je 100.000 Euro Kreditsumme rund 10.000 Euro, wenn sie eine neue Finanzierung zu einem Zinssatz von einem Prozent abschließt und dank der Sonderkündigung dreieinhalb Jahre früher aus dem alten Darlehen herauskommt. Hartnäckig zu sein lohnt sich also.


Lassen Sie uns gemeinsam Ihr Darlehensvertrag prüfen.

 

0228 / 38758789 | info@hypo14.de | Business WhatsApp

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