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BAUKINDERGELD - Alle Fragen und Antworten. Das sollten Familien jetzt wissen.

Dieses Thema ist sehr umfangreich. Wir haben daher eine Extra Seite mit weiterführenden Informationen eingerichtet.


Das Thema #Baukindergeld ist in aller Munde. Hier lesen Sie, wie viel Baukindergeld es gibt, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und wie Sie das Baukindergeld beantragen können. So nutzen Sie die Förderung zum Bau oder Kauf einer Immobilie – Hier alle Antworten:

Was ist Baukindergeld?

Das Baukindergeld 2018 ist die "neue Eigenheimzulage" für Familien. Mit dem Baukindergeld hat die Bundesregierung ein Förderung verabschiedet, das den Bau oder Kauf von Haus oder Wohnung erleichtern soll. Zwölf Jahre nach dem Ende der einstigen Eigenheimzulage können mit dem Baukindergeld Familien auf dem Weg in die eigenen vier Wände wieder mit staatlichen Zuschüssen rechnen. Baukindergeld muss NICHT wieder zurück gezahlt werden.

 

Kann ich das Baukindergeld als Eigenkapital nutzen?

Nein. Weil das Baukindergeld jährlich ausgezahlt wird, kann es nicht zu Beginn einer Finanzierung als Eigenkapital eingebracht werden. Das Baukindergeld kann aber als zusätzliche Tilgung oder zur Zinssicherung verwendet werden.

 

Wer bekommt Baukindergeld?

  • Die Förderung erhalten Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre.

  • Familien die zum ersten Mal eine Immobilie erwerben/bauen.

  • Das zu versteuernde Einkommen der Familie darf 75.000 Euro pro Jahr nicht übersteigen. Pro Kind kommt noch mal ein Freibetrag von 15.000 Euro hinzu.

  • Somit dürfen Familien mit einem Kind ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 90.000 Euro pro Jahr haben, mit zwei Kindern maximal 105.000 Euro, usw.

Liegt das zu versteuernde Einkommen darüber, erhält die Familie KEIN Baukindergeld.

 

Wieviel gibt es?

Pro Jahr und Kind (unter 18 Jahre bei Antragstellung) 1.200 Euro über 10 Jahre hinweg.

  • 1 KIND: 12.000,- Euro (wenn zu Vers. Einkommen unter 90.000,- Euro)

  • 2 KINDER: 24.000,- Euro (wenn zu verst. Einkommen unter 105.000,- Euro)

  • 3 KINDER: 36.000,- Euro (wenn zu verst. Einkommen unter 120.000,- Euro)

  • 4 KINDER: 48.000,- Euro (wenn zu verst. Einkommen unter 135.000,- Euro)

  • jedes weitere Kind: + 12.000,- Euro (+15.000,- Euro Freibetrag)

Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf Baukindergeld, es wird nur so lange ausbezahlt wie Mittel vorhanden sind!

 

Wie berechnet sich das Einkommen?

Für die Berechnung des des zu versteuerndes Einkommens ist nicht das Bruttogehalt maßgebend. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen im Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres. Diese Zahl können Sie am besten in Ihrem Steuerbescheid ablesen.


Beispiel: Ein Paar mit zwei Kindern verdient zusammen 80.000 Euro pro Jahr. Da innerhalb bestimmter Grenzen die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung sowie weitere Versicherungsausgaben als Sonderausgaben abzugsfähig sind, kann das zu versteuernde Einkommen bei rund 65.000 Euro liegen.

 

Wie oder wo muss ich einen Antrag stellen?

Sie können das Baukindergeld bei der KfW beantragen. Denn für die Abwicklung der neuen Zulage ist die staatliche Förderbank KfW zuständig. Die Förderanträge können seit dem 18. September 2018 eingereicht werden. Die Zulage wird auch dann gewährt, wenn das Eigenheim vor dem Datum der Antragstellung erworben worden ist – maßgebend ist der Erwerb oder die Erteilung der Baugenehmigung ab dem 1. Januar 2018. Man kann also das Baukindergeld rückwirkend beantragen.

 

Welche Unterlagen sind erforderlich?

Einzureichende Dokumente:

• Einkommenssteuerbescheide Zum Nachweis des Haushaltseinkommens müssen die Einkommensteuerbescheide des 2. und 3. Kalenderjahres vor Antragseingang des Antragsstellers und sofern vorhanden des im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners vorgelegt werden.

• Meldebestätigungen Der Nachweis der Selbstnutzung muss anhand der Meldebestätigung erbracht werden. Die Meldebestätigung muss den Hauptwohnsitz des Antragstellers inkl. des Partners und Kinder ausweisen.

• Grundbuchauszug Als Nachweis des Eigentumserwerbs muss der Grundbuchauszug vorgelegt werden. Liegt dieser noch nicht vor, kann der Nachweis mit der Auflassungsvormerkung erfolgen.

 

Gibt es weitere Voraussetzungen für das Baukindergeld ?

Welche Voraussetzungen müssen fürs Baukindergeld außer den oben genannten noch erfüllt sein?

  • Die gute Nachricht: Baukindergeld wird unabhängig davon gewährt, ob eine Familie neu baut oder eine gebrauchte Immobilie erwirbt. Die Förderung gilt sowohl für Wohnhäuser als auch für Eigentumswohnungen. Maßgebend ist, dass die Familie selbst in Haus oder Wohnung einzieht – vermietetes Wohneigentum wird nicht gefördert.

  • Förderfähig sind selbstgenutzte Immobilien, bei denen ab dem 1. Januar 2018 der notarielle Kaufvertrag geschlossen oder die Baugenehmigung erteilt worden ist. Wenn die Immobilie außerhalb Deutschlands liegt, ist keine Förderung möglich.

  • Das neue Zuhause, egal ob Haus oder Wohnung, ist zum Stichtag (Zeitpunkt des Kaufvertrags oder des Erhalts der Baugenehmigung) die einzige Wohnimmobilie

Daraus ergeben sich bspw. unter anderem die folgenden Konstellationen:

  • Ein kinderloses Ehepaar wohnt in Miete und kauft eine Eigentumswohnung. Anspruch auf Baukindergeld besteht nicht, weil es sich nicht um eine Familie handelt.

  • Ein Paar mit zwei minderjährigen Kindern wohnt in Miete und kauft ein Reihenhaus. Hier besteht Anspruch auf Baukindergeld, wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird.

  • Eine Familie hatte vor fünf Jahren kurz nach der Geburt des ersten Kindes eine Eigentumswohnung gekauft und möchte nun eine Doppelhaushälfte oder ein Haus erwerben, weil sich weiterer Nachwuchs ankündigt. Wichtig ist beim Kauf einer neuen Immobilie: Sie muss bei Unterschrift des Kaufvertrags die einzige Immobilie sein, d.h. die Wohnung müsste vorher verkauft worden sein.

 

Welche Fristen sind wichtig bei der Beantragung?


18.09.2018:

Seit diesem Tag ist eine Beantragung bei der #KfW möglich.

01.01.2018 – 31.12.2020:

In diesem Zeitraum muss die Immobilie gekauft werden.

3 Monate nach Einzug:

Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Einzug in die Immobilie bei der KfW vorliegen.

3 Monate nach Beantragung:

Sie haben max. drei Monate Zeit die

Unterlagen ins Zuschussportal hochzuladen. (technisch erst ab 03.2019 möglich)

31.12.2023:

Letztmöglicher Tag der Beantragung, aber auch dann muss die Immobilie bis 31.12.2020 gekauft worden sein.

 

Stichtage für die Kinder: Was gilt?

Welche Voraussetzungen für den Baukindergeld-Antrag gelten hinsichtlich der Kinder – und gibt es Stichtage? Hier gilt: Für alle Kinder, die am Tag der Antragstellung, diese folgenden Voraussetzungen erfüllen, wird Baukindergeld gezahlt:

  • Das Kind muss bereits geboren und unter 18 Jahre alt sein.

  • Das Kind lebt mit in Ihrem Haushalt.

  • Sie oder Ihr im Haushalt lebender Partner ist für das Kind kindergeldberechtigt.

Damit erhalten Sie kein Baukindergeld für Kinder, die bei Antragstellung noch nicht geboren sind. Wenn das Kind unter 18 Jahre alt ist, wenn Sie den Antrag auf das Baukindergeld stellen, es aber vor Auslauf des Auszahlungszeitraums noch 18 Jahre alt wird, erhalten Sie das Baukindergeld trotzdem für den gesamten Auszahlungszeitraum.

 

Für was verwenden?

Grundsätzlich steht Ihnen die Förderung zur freien Verwendung zur Verfügung. Sinn mach es aber natürlich diese zusätzlichen Geldern in die Immobilie zu investieren. Folgende sinnvolle Möglichkeiten:


Baukindergeld als Sondertilgung nutzen

Parallel zu Ihrer Baufinanzierung können Sie das Baukindergeld in einen Bausparvertrag investieren und mit diesem eine evtl. Restschuld ablösen oder für zukünftige Renovierungen oder Umbaumaßnahmen nutzen.


Baukindergeld für Tilgungen nutzen

Da das Baukindergeld jährlich ausgezahlt wird, bietet es sich an, es jedes Jahr in die Finanzierung zu geben. Dadurch sinkt die Restschuld schneller, und sie sparen sich über die Jahre Zinsen. Voraussetzung natürlich, Ihre Finanzierung lässt jährlich Sondertilgungen zu.


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