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Mehr Förderung für Effizienzhäuser von der KfW

KfW erhöht Zuschüsse und Kreditbetrag für Bauherren ab 24.01.2020

Im Januar 2020 treten zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im KfW-Förderbereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.

Energieeffizient bauen - das passt bestens in die Klimapläne und Klimaziele der Bundesregierung! Deshalb wird die KfW-Förderung für Bauherren verbessert: Ab dem 24.1.2020 gibt es für den Bau eines KfW-Effizienzhauses mehr Förderung. Die Tilgungszuschüsse werden um 10 Prozent erhöht, gleichzeitig steigt der mögliche Kreditbetrag. Die Änderungen bei der KfW-Förderung hier im Überblick.


Mehr Förderung im KfW-Programm Energieeffizient Bauen – Kredit (153) Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozent. Gleichzeitig steigt der maximale Kreditbetrag um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

Das ist die künftige Höhe der Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser:

  • KfW-Effizienshaus 40 Plus --> 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag (maximal 30.000 Euro Tilgungszuschuss)

  • KfW-Effizienzhaus 40 --> 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag (maximal 24.000 Euro Tilgungszuschuss)

  • KfW-Effizienzhaus 55 --> 15 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag (maximal 18.000 Euro Tilgungszuschuss)


Mehr Förderung auch für die Sanierung von Altbauten

Wer nicht neu baut, sondern eine bestehende Immobilie kauft und dann energetisch saniert, profitiert ebenso von einer verbesserten Förderung. Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) um 12,5 Prozent, maximal 48.000 Euro Tilgungszuschuss sind bei einem KfW-Effizienzhaus 55 möglich. Der maximale Kreditbetrag steigt auch hier um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Wer nicht zum Effizienzhaus saniert, sondern Einzelmaßnahmen bevorzugt, erhält im Programm Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) eine Förderung. Hier erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 Prozent auf 20 Prozent und wird damit mehr als verdoppelt! Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro. Damit sind maximal 10.000 Euro Zuschuss pro Wohneinheit möglich.

Auch für eine Sanierung ohne Kredit wird die KfW-Förderung attraktiver: Im Programm Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430) erhöht sich der Zuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen um 10 Prozent. Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro. Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro. Damit sind für Einzelmaßnahmen maximal 10.000 Euro Zuschuss möglich, für ein KfW-Effizienzhaus sogar bis zu 48.000 Euro.


Kompliziert? - Wir suchen die passende Förderung für Sie heraus.

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