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Risiko-Lebensversicherung für Paare: So versichert sich ein Profi

Jung verliebt, gerade zusammen gezogen. Ca. 3 Mio. Paare leben in einer sog. eheähnlichen Gemeinschaft – da will mancher dem Partner was Gutes tun, mit dem Abschluss einer #Risikolebensversicherung. Dabei droht eine teure Steuerfalle! Hier erkläre ich, wie sich Versicherungsmakler versichern.



Wer seine Liebsten auch im tragischen Ernstfall versorgt sehen will, kann eine Risiko-Lebensversicherung abschließen. So eine Police ist für wenig Geld zu haben, im Todesfall sollte sie mindestens drei bis vier Jahresnettogehälter aufs Konto bringen. Den Vertrag sollte man aber so gestalten, dass keine Steuern fällig werden.


Die Realität ist allerdings meist anders – und damit zu riskant. Entweder gibt es nur einen gemeinsamen Vertrag, und die Versicherung zahlt, wenn einer der beiden versicherten Partner stirbt. Von dieser Variante raten Experten sowieso eher ab, weil sie – vor allem bei einer Trennung – zu unflexibel ist. Oder jeder Partner schließt einen eigenen Vertrag ab, bezahlt die Beiträge und vereinbart, dass bei seinem eigenen Tod der andere Partner als „Bezugsberechtigter“ das Geld bekommt.


Auf solche Lösungen kommt meist diejenigen, die glauben mal schnell und ohne fachliche Beratung im Internet eine Versicherung abschließen zu können. Ein teurer Fehler.


Auch junge Paare sollten an die Erbschaftsteuer denken

In beiden Varianten kann eine richtig teure Steuerfalle drohen. Im Todesfall wird nämlich die Versicherungsleistung normalerweise zum sonstigen geerbten Vermögen hinzugerechnet. Und damit wird – so warnen die Stiftung Warentest und andere Verbraucherschützer – im Prinzip Erbschaftsteuer fällig.


Das ist vor allem für unverheiratete Paare wichtig: Der Steuerfreibetrag für Partner in „wilder Ehe“ beträgt nur 20.000 Euro! Jeder Cent darüber hinaus wird laut Gesetz mit satten 30 Prozent besteuert. Dazu ein Beispiel: Nach dem tödlichen Unfall eines unverheirateten Mannes zahlt die Versicherung 200.000 Euro an die Lebensgefährtin aus. Davon sind 180.000 Euro erbschaftsteuerpflichtig, das kostet dann 54.000 Euro Steuern. Na doll!


Verbraucherschützer empfehlen eine spezielle „Über-Kreuz-Absicherung“

Bei Ehepartnern ist der Freibetrag mit 500.000 Euro zwar viel höher. Aber auch hier kann – vor allem bei sehr großen Versicherungssummen – die Auszahlung der Risiko-Police dazu führen, dass Erbschaftsteuer fällig wird.


Die Verbraucherschützer empfehlen deshalb eine dritte Variante, die sogenannte „Über-Kreuz-Absicherung“. Dabei braucht jeder Partner einen eigenen Vertrag, muss die Prämien von seinem eigenem Geld bezahlen (also nicht vom Gemeinschaftskonto!) und im Todesfall als Bezugsberechtigter selbst die Versicherungsleistung kassieren. Klingt schräg, ist aber sinnvoll: Auf diese Weise versichert der Mann nämlich nicht seinen eigenen Tod, sondern den der Partnerin. Umgekehrt schließt die Frau einen Vertrag auf den Tod des Mannes ab – beide versichern ihr Leben sozusagen über Kreuz.


Wie in den anderen Varianten auch bekommt jeder Partner nur dann Geld, falls der andere stirbt. Der Unterschied: Bei der Über-Kreuz-Versicherung ist die Erbschaftsteuer kein Thema. Auch Einkommensteuer wird nicht fällig, egal, wie hoch die Auszahlung ist (so steht es in einer Verwaltungsanweisung des Bundesfinanzministeriums).


Geschafft. Nix is mit Erbschaftssteuer!

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