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So können Sie das Baukindergeld beantragen

Aktualisiert: 2. Nov. 2019


Familien können das neue Baukindergeld vom 18. September an bei der KfW beantragen. Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende.


Voraussetzung ist, dass mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. Der Zuschuss in Höhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr wird über 10 Jahre ausgezahlt, also insgesamt 12.000 Euro pro Kind. Das Geld müssen Sie nicht zurückzahlen. Damit soll angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt für Familien eine Unterstützung beim Kauf oder Bau von Eigentum gewährt werden.


Gewährt wird das Baukindergeld rückwirkend ab dem 1. Januar 2018, also für alle seither getroffenen Bau- und Kaufvereinbarungen. Damit wird vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden geöffnet. Wenn Sie dieses Jahr gebaut oder gekauft haben, müssen Sie den Antrag auf Baukindergeld dieses Jahr stellen. Das geht online im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).


Nachdem Sie sich im Portal registriert haben, können Sie loslegen: Geben Sie Ihre persönlichen Daten, die Anzahl Ihrer Kinder sowie das Haushaltseinkommen an.


Anschließend müssen Sie Ihre Identität per Video- oder Postident-Verfahren nachweisen und eine ganze Menge Unterlagen hochladen: Meldebestätigung, Grundbuchauszug oder Kaufvertrag/Baugenehmigung, Kindergeldnachweis und Einkommensteuerbescheide für 2015 und 2016.


Gewährt wird das Baukindergeld bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind – also bis 90.000 Euro Haushaltseinkommen bei einem Kind und 105.000 Euro bei zwei Kindern. Nach der Bewilligung des Baukindergeldes bekommen Sie das Geld zehn Jahre lang jährlich aufs Konto überwiesen, bei einem Kind also 1.200 Euro pro Jahr. Sollten Sie Ihre Immobilie vor Ablauf von zehn Jahren vermieten oder verkaufen, endet die Förderung vorzeitig.


Kombination mit anderen Fördermitteln möglich

Wie die KfW mitteilte, soll der Antrag auf Baukindergeld erst nach dem Einzug gestellt werden und die Summe wird dann einmalig im Jahr ausgezahlt.


Beantragen können Berechtigte den Zuschuss erst nach dem Einzug. Dann haben sie drei Monate Zeit. Als Einzugsdatum gilt die amtliche Meldebescheinigung. Das Kind oder die Kinder dürfen am Einzugsdatum nicht älter als 18 Jahre gewesen sein und müssen spätestens drei Monate nach dem Einzug geboren sein. Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist grundsätzlich möglich, wie die KfW betont. Dabei darf die Förderung insgesamt nicht höher sein als die Kosten für Neubau oder Kauf.


Die KfW bietet auf ihrer Webseite einen Vorab-Check an. Damit können Sie nachprüfen, ob Sie antragsberechtigt sind oder nicht.

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