Im Frühling flattert bei vielen Mietern die Nebenkostenabrechnung ins Haus. Doch was Sie vielleicht nicht wissen: Diese können Sie von der Steuer absetzen.
Für einige Mieter bedeutet es nichts Gutes, wenn die Nebenkostenabrechnung ansteht. Schließlich winken in der Folge oft lästige Nachzahlungen. Da schaut manch einer besonders verdutzt drein, wenn diese höher ausfällt als erwartet. Doch es hilft nichts: Die Rechnung muss bezahlt werden. Dennoch gibt es einen kleinen "Trick", mit dem Sie Ihr Geld (zumindest teilweise) wieder zurückerhalten: Geben Sie Ihre Aufwendungen doch einfach bei der nächsten Steuererklärung an!
Hierzu gehören alle Kosten für die Überprüfung, Wartung und Reinigung in und um Ihr Zuhause, die von extern (zum Beispiel Schornsteinfeger, Hausmeister oder Reinigungsfirma) verrichtet werden. Der Grund dafür: Seit 2003 unterstützt der Staat haushaltsnahe Dienstleistungen, seit 2006 auch Handwerkerrechnungen.
Folgende Nebenkosten sind steuerlich absetzbar:
Reinigung von Treppenhaus und Gemeinschaftsräumen
Rasen mähen und/oder Heckenpflege
Winterdienst
Kehr- und Wartungsarbeiten
Dachrinnenreinigung
Dach- und Fassaden-Arbeiten
Graffitibeseitigung
Ablesen von Heizungs-, Wasser- und Stromverbrauch
Wartungsarbeiten an Fahrstuhl, Feuerlöschern, Rauchmeldern und Elektro-, Gas- oder Warmwasseranlagen
Austausch von Zählern
Steuererklärung: Wie viel Geld bekomme ich für Nebenkosten vom Fiskus?
Grundsätzlich erkennt das Finanzamt 20 Prozent der Arbeitskosten für Haushaltshilfen an, die direkt von der Steuerlast abgezogen werden. Allerdings ist bei haushaltsnahen Dienstleistungen ab einem Unkostenbeitrag von 4.000 Euro Schluss, bei Handwerkerrechnungen sind es maximal 1.200 Euro. Mäht dagegen ein Student Ihren Rasen, dürfen Sie ebenfalls die Kosten mit 20 Prozent absetzen - und erhalten bis zu 510 Euro zurück.
Wie setze ich die Nebenkosten von der Steuer ab?
Es empfiehlt sich, dass Sie die Nebenkostenabrechnung oder eine Bescheinigung des Vermieters aufbewahren. Diese gilt schließlich als Nachweis für das Finanzamt, welche Sie bei Aufforderung einreichen müssen.
Doch Vorsicht: Gesetzlich ist festgelegt, dass sich der Fiskus nur an Arbeits-, Fahrt- und Maschinen-, aber nicht an Materialkosten beteiligt. Deshalb sollten Sie darauf achten, dass auf der Jahresabrechnung auch genauestens aufgelistet ist, wie viel Sie für beide Posten ausgegeben haben.